ES IST WIEDER PASSIERT !!
Die Rentnerin Hermine K. ( 86 ) fuhr mit Ihrer Seniorengruppenfreundinn Erna W. (87) mit Ihren Hunden Fiffi (Yorkshire Terrier) und Püppi (Zwergpudel) nach Dänemark in den Urlaub .
Ausgelassen tobten die zwei am Strand leinenlos vor dem 1.4 ( Leinenzwangzeit) herum, da bemerkte Oma Hermine einen schwarzen Kombi, in dem schwarzgekleidete Männer sassen und die Hunde beim Spielen filmten…
Noch dachten die beiden Seniorinnen sich nichts dabei und verbrachten einen schönen Urlaubstag.
In Ihrem Ferienhaus angekommen bekamen Püppi und Fiffi lecker Fresschen.. auf einmal wurde ohne Vorwarnung die Tür eingetreten und die Dänische GSG 9 stürmte mit Elefantenbetäubungsgewehren das Haus.
Die Rentnerinnen versuchten noch ihre Hündchen zu retten.. DOCH ZU SPÄT ! EISKALT wurden Fifi und Püppi mit dem Elefantenbetäubungsgewehr niedergestreckt!
Sie hatten 3 Tage Zeit zu beweisen, dass Fiffi ein Yorkshireterrier ist und kein Kampfhund und Püppi hatte noch mehr Probleme, denn die Polizei meinte „NUR EINE PUDELFRISUR MACHT noch keinen Pudel…!“
Hermine K. erlitt einen Herzinfarkt und konnte nicht innerhalb 3 Tage den Nachweis erbringen, dass es sich bei Fiffi um einen Yorki handelt.. Erna W. hatte zwar den Stammbaum beibringen können, aus dem 100 % hervorging dass Püppi ein reinrassiger Zwergpudel ist.. DOCH DAS DÄNISCHE GESETZ WAR GNADENLOS !
PÜPPI UND FIFFI hatten aber Glück im Unglück, statt die Todesstrafe müssen sie nun in den Schwefelminen von Dänemark die Loren ziehen für 35 Jahre ( 5 Hundejahre)
Wie Ihr glaubt mir nicht ??
Es wird doch sonst alles geglaubt, was im Netz ohne irgendeinen echten Beweis der Wahrheit geschrieben wird.
(Quelle: facebook)
Aber damit hake ich das Thema jetzt bestimmt noch nicht ab, ich habe über eine Woche gebraucht um diesen Beitrag fertig zu stellen und was dabei herauskommen ist….
Lächerlich diese Geschichte da oben- ja, ich weiß! Aber so ähnlich wird das Hunderassegesetz aus Dänemark tatsächlich vielerorts dargestellt und schafft sich Platz in den Köpfen der Hundebesitzer!
Ich habe das Gefühl, dass – seitdem wir unseren Urlaub in Dänemark gebucht haben – die gesamte Hundebesitzerwelt auf uns eindrischt, öffentlich über uns den Kopf schüttelt, wie wir da nur hinfahren können, bei DIESEM grausamen Hundegesetz und zumindest ich wurde dadurch immer verunsicherter und konnte mich schon gar nicht mehr richtig auf den Urlaub freuen. Ich hab schon darüber nachgedacht, Flocke bei meinen Eltern zu lassen, damit ihr bloß nichts passiert…
Aufgrund des lediglich gefährlichen Hablbwissens, habe ich jetzt Nägel mit Köppen gemacht mich tiefer in die Materie eingearbeitet und mal ein paar Mails geschrieben. Nicht nur unseren Ferienhausvermieter auf Romo habe ich genervt, nein, ich bin über den Umweg des Süddänischen Veterinäramtes direkt an das Veterinäramt in Kopenhagen gegangen. Die haben bestimmt gedacht „Die spinnen die Deutschen“ und von daher steht hier noch eine Antwort aus. Sollte sie kommen, gibt es einen entsprechenden Nachtrag. Außerdem habe ich noch mit meiner Tierärztin und meinem Kollegen, der seit Jahrzehnten Urlaub mit Hund in Dänemark (Fanö) mach, gesprochen und am Ende kommt eigentlich nur eins dabei heraus: Dänemark MIT Hund geht wunderbar!!
Das diese vielen Horrorstories über z.B. liebe Schäferhunde, die lange Jahre Begleiter von Kindern waren und jetzt einfach abgeholt und getötet werden sollen, mir schon immer zurecht sehr suspekt waren, beweist sich sich mittlerweile in den Mitteilungen einiger (auch ehemaliger) Kollegen in Dänemark, sowie in Schilderungen von vielen anderen Hundesitzern (auch im www), die nach wie vor Urlaub in Dänemark machen und denen noch nie etwas Negatives in der Relation Hund/Polizei aufgefallen ist. Dazu kommt die Auskunft unserer Ferienhausvermietung, dass nach deren Wissen in den letzten 3 Jahren nicht einem „Touristenhund“ ein Haar gekrümmt wurde und auch Mischlings-Hunde, die keine Ähnlichkeit mit den Hunden von der Legislation List haben, müssen keinerlei Dokumente mit sich führen, die beweisen, dass sich eben kein Kampfund darin befindet.
Wenn sich so mancher Hundebesitzer einfach mal die Mühe machen würde die „Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden“ die in jedem Bundesland zwar unterschiedlich, aber in den wesentlichen Punkten fast überall gleich ist, zu lesen, müsste er konsequenterweise auswandern. In Deutschland stehen übrigens 18 (!) Hunderassen auf der Liste der gefährlichen Hunde:
„Untersagung des Haltens und Tötung von Hunden
(1) Die örtliche Ordnungsbehörde hat das Halten eines Hundes schriftlich zu untersagen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Erlaubnisvoraussetzungen des § 7 Abs. 1 Satz 4 oder des § 10 Abs. 2 nicht erfüllt werden oder durch das Halten eine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn der Hund von einer Person gehalten wird, die nicht die erforderliche Zuverlässigkeit für den Umgang mit Hunden besitzt.
(2) Rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass der Hund auch in Zukunft eine Gefahr für Leben und Gesundheit von Mensch oder Tier darstellt, kann die zuständige Behörde die Sicherstellung des Tieres anordnen; eine Tötung kann nur im Benehmen mit dem zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt angeordnet werden.“
In Dänemark liest sich das so:
„Aggressives Anfallen – rassenunabhängig
Sollte ein Hund (unabhängig der Rasse) einen Menschen oder anderen Hund anfallen und schwer verletzen, muss die Polizei den Hund nach § 6, Abs. 5 des Hundegesetzes einschläfern lassen. Diese Regelung gilt sowohl für Hunde, die sich permanent in Dänemark aufhalten, als auch für Hunde, die aus dem Ausland mit nach Dänemark in den Urlaub genommen werden.
Und – in Auszügen, da der Text sonst zu lang wird:
Angriff eines Hundes – rassenunabhängig
Sollte ein Hund (gleich welcher Rasse) eine Person angreifen, andere erhebliche Schäden verursachen oder falls es begründete Vermutungen gibt, dass der Hund für die Umgebung gefährlich ist, kann die Polizei Leinenpflicht, Maulkorb oder beides anordnen, sowie über eine Einschläferung des Tieres entscheiden.
Die Abschätzung, ob ein Hund einen Menschen verletzt oder andere Schäden angerichtet hat ebenso wie die Frage, ob der betreffende Hund für die Umgebung gefährlich ist, beruht auf einer Gesamtbetrachtung der Umstände.
Die dänische Polizei ist dem verwaltungsrechtlichen Proportionalitätsprinzip unterlegen. Dies bedeutet, dass die Entscheidungen der Polizei nicht drastischer ausfallen dürfen als notwendig. Somit kann die Polizei nach geltendem Hundegesetz keinen Hund einschläfern lassen, wenn es Anzeichen dafür gibt, dass das Risiko eines aggressiven Auftretens begrenzt werden kann, indem z.B. dem Hundebesitzer auferlegt wird, das der Hund einen verantwortbaren Maulkorb und eine Leine im öffentlichen Raum tragen muss.“
Den ganzen Text gibt es HIER
Dann wird sich über die Leinenpflicht in Wald uns Strand beschwert! Hallooooooo, in Deutschland dürfen Hunde nur an den Hundestrand und da zahlt man dann noch eine saftige Strandgebühr. Kinderspielplätze, Liegeflächen und in Badeanstalten dürfen unsere Hunde gar nicht betreten. LeinenPFLICHT besteht z.B. hier:
- bei öffentlichen Versammlungen, Umzügen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen,
- auf Sport- oder Campingplätzen,
- in umfriedeten oder anderweitig begrenzten der Allgemeinheit zugänglichen Park-, Garten- und Grünanlagen,
- in Einkaufszentren, Fußgängerzonen, Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln und
- bei Mehrfamilienhäusern auf Zuwegen, in Treppenhäusern oder sonstigen von der Hausgemeinschaft gemeinsam genutzten Räumen
Jahaaaaa! Dänemark ist wirklich ein ganz hundefeindliches Land geworden und wenn man dort mit seiner Fellgurke Urlaub machen will, kommt man garantiert ohne wieder zurück. Ich könnte ausflippen weil sich Menschen hinstellen, „BLÖD-ähnliche“ -Artikel interpretieren und andere mit ihrem tatsächlichen Unwissen in Angst und Schrecken versetzen, die eigentlich einen schönen Urlaub mit ihrem Hund verbringen wollen!
Natürlich, wie auch hier und in (fast) ganz Europa gibt es ein „Einfuhr- und Verbringungsverbot“ sogenannter Kampfhunde oder auch als gefährlich eingestufter Hunderassen und deren Kreuzung. Dies dient aber zu unserem und unserer „harmlosen“ Hunde Schutz!!
Vor einigen Jahren wurde der Yorki meiner Eltern von einem American Staffordshire totgebissen und meine Mutter beim „Befreiungsversuch“ an der Hand verletzt. Hätte sich die Besitzerin dem nicht durch Weggabe des Hundes zu ihrem Sohn nach München und Wegzug entzogen, wäre der Stafford eingeschläfert worden. Ich selber habe lange mit dem zuständigen Polizisten in Bremen gesprochen und die Maßnahme bei so einem Vorfall ist in Deutschland unumgänglich. Später kam auch noch raus, dass dieser Hund bereits mehrfach auffällig geworden ist.
Wieviel Schlagzeilen gab es hierzulande schon, dass kleine Kinder von Hunden angefallen worden sind. Und was ist dann mit dem Hund passiert??? Wenn er nicht gleich von einem Polizisten erschossen wurde, ist er später eingeschläfert worden!
Bei uns ist das also ok, aber in Dänemark darf die Polizei das nicht??? Was ist das für eine Doppelmoral?!
KEIN Hund, der nicht zu dieser Legislation List oder als Kreuzung aus dieser erkennbar ist, wird in Dänemark aus dem Ferienhaus abgeholt und innerhalb von wenigen Tagen eingeschläfert! Das ist UNSINN!!
Mit einem Boxer würde ich allerdings nicht unbedingt nach Dänemark reisen, da hier eine Ähnlichkeit mit dem American Staffordshire einfach gegeben ist und wenn man bzw. der Hund dort auffällig wird und nicht 100%ig nachweisen kann, dass es ein reinrassiger Boxer ist, könnte es gefährlich für ihn werden.
Auch falls ihr einen Hund haben solltet, der nicht auf der Liste steht, aber aggressives Verhalten Mensch oder Tier gegenüber zeigt, würde ich so oder so nirgendwo hinfahren, ohne diesen Hund in der Öffentlichkeit an der Leine zu halten und ihn gegebenenfalls sogar noch einen Maulkorb tragen zu lassen!
Aber so etwas weiß man ja eigentlich vorher und verhält sich entsprechend, oder?
Ich habe jetzt einen wirklich langen Artikel geschrieben, aber dieses Thema liegt mir auch wirklich sehr am Herzen und ich hoffe ihr habt bis zum Ende durchhalten können, denn es besteht kein Grund Dänemark als Urlaubsland zu boykottieren. Das Hunderassegesetz ist nicht grausamer als in Deutschland oder im Rest Europas auch und zur Krönung des Ganzen wird dort noch in diesem Jahr aufgrund des Drucks nun auch noch über eine Änderung/Lockerung des Gesetzes entschieden.
Wir werden bestimmt einen schönen Urlaub auf Romo verbringen!
Und wer selber ein wenig Nachlesen will:
http://tyskland.um.dk/de/reise-und-aufenthalt/einreise-und-aufenthaltsbestimmungen/weiterfuehrende-bestimmungen/reisen-mit-haustieren/~/link.aspx?_id=e871acbf00124638a221b589fcabb778&_z=z
http://www.visitdenmark.de/de/daenemark/visitdenmark-informiert-zu-urlaub-mit-hund-vierbeiner-daenemark-willkommen
http://www.foedevarestyrelsen.dk/english/ImportExport/Travelling_with_pet_animals/Pages/The-Danish-dog-legislation.aspx
Ach und unsere Tierärztin ist vor Lachen bald am Behandlungstisch zusammengebrochen….
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NACHTRAG 24.05.2013:
Ich habe heute doch noch eine Antwort vom Veterinäramt in Kopenhagen (Solveig Wetlesen – Kunderådgivningen) bekommen: Solange ein Hund keinerlei Ähnlichkeit mit den verbotenen Rassen aufzeigt, ist keine weitere Dokumentation nötig! Sollte man wirklich unsicher sein, kann man ein Foto des Hundes an das Veterinäramt senden (Email-Adresse kann man bei mir gerne erfragen!) und nochmal nachhaken. Sollte eine Ähnlichkeit bestehen, der Hund aber trotzdem nicht zu der verbotenen Rasse gehören, kann der Tierarzt weiterhelfen und eine Bescheinigung austellen, die dann bei Bedarf vorgelegt werden kann. Ansonsten sollte man mit seinem Hund nicht nach Dänemark fahren, denn dann gehört er wohl doch zu einer verbotenen Rasse und die Regeln hierfür sind klar!
Ich habe dann noch den freundlichen Hinweis bekommen, dass ich in dieser Zeit (Ferienzeit) sicher gehen soll, dass mein Hund angeleint ist und damit hat es sich gehabt!
Also moderat.
Einen Hund an der Leine zuführen finde ich auch in Deutschland wichtig.
Persönlich finde ich es völlig okay, dass Hunde nicht auf Spielplätze und Freibäder dürfen. Das schuldet aber vielen Besitzern, die ihre Hunde einfach nicht unter Kontrolle habe oder z. B. den Kot ihres Hundes nicht beseitigen – brauch ich weder auf Spielplätzen noch sonst wo und schon gar nicht im Vorgarten. Aber das können die meisteltn auch verstehen.
Hunde, die gefährliches Verhalten aufweisen wie du es oben beschrieben hast, – sollen die wirklich weiter andere Hunde oder Menschen anfallen?
Wenn jeder etwas Rücksicht auf seine Umwelt und seine Mitmenschen nimmt, egal ob mit oder ohne Hund, dann wäre unser Leben egal ob in Deutschland, Dänemark oder sonst wo auf der Welt, häufig wesentlich konfliktfreier.
In diesem Sinne demnächst einen wunderschön entspannten Urlaub in Dänemark.
Genau so, liebe eva, sehe ich das auch!! Genau so!!
Und Danke für den Wunsch, aber es dauert ja noch etwas…
Sorry die Alte hat einen Schuss
Soviel Blödsinn wie oben geschrieben hab ich
in den letzten Jahren nicht gelassen
Von welcher „Alten“ redest du Elli, oder hast du den Artikel nicht verstanden? Und was hast du in den letzten Jahren nicht gelassen??
Oh ich habe genau verstanden.
Sach ja so ein Blödsinn ist mir noch nicht
untergekommen.
Hmmm, dann begründe deine Aussage doch mal bitte. Bei dem was du da schreibst, macht es mir eher den Eindruck, als wüsstest du gar nicht wovon du da sprichst…
Nachtrag: Ahhhh, du brauchst nichts mehr zu begründen. Ich sehe gerade wie du auf meine Seite gekommen bist…
Und noch ein Schimpfwort, eine Beleidigung o.ä. und du fliegst umgehend mitsamt deinen unqualifizierten Kommentaren hier raus!
Hallo,
ich hätte gern die email Adresse des Veterinäramts . Ich nehme mal an du hast die email in deutsch verfasst?!
Viele Grüße,
Leonie
Hallo Leonie, die Adresse schicke ich dir bis Sonntag per Mail. Und nein, du nimmst falsch an, ich gehöre nicht zu den Menschen, die der Meinung sind, dass der Rest der Welt deutsch sprechen muss und wenn ich schon kein dänisch sprechen kann, dann benutze ich bevorzugt die englische Sprache.
Hallo, ich finde deinen Beitrag sehr gut, wenn auch ein kleines bisschen emotional.
Ich habe das gleiche Problem und würde mich auch gern an das Veterinäramt in DK wenden, anstatt DK gleich zu verfluchen.
Ich fänd es sehr lieb, wenn du mir die Mailadresse schicken könntest.
LG – vllt bald aus DK mit Hund – von Ani :)
Nun ja Anica, ich BIN ein emotionaler Mensch und ich schreibe hier nicht in einem Forum oder veröffentliche eine wissenschaftliche Abhandlung, sondern mache meinen Gefühlen in meinem Blog Luft. Da wird es nach so einer Vorgeschichte auch mal emotional!
Das ist eine gute Art seinen Gefühlen Luft zu machen. Sollte auch keine böse Kritik sein.
Wie gesagt, ich finde den Eintrag gut und informativ. Und ich würde mich auch gern an das Veterinäramt wenden. Würdest du auch mir bitte die Adresse geben?
Nein, die Adresse habe ich nicht. Ich hab nur die E-Mail-Adresse und die habe ich dir gemailt.
Fahren seit fast 30 Jahren mehrmals im Jahr mit Hunden nach Dk. Ich finde den Beitrag richtig gut.
Hallo
darf ich bitte auch die Emailadresse bekommen
Hallo,
ein paar Jahre später, aber evtl. antwortet ja noch jemand.
Was passiert, wenn zwei Hunde sich beißen und einer locht den anderen, wozu hat der Däne ein Recht?
LG Franziska
Warum sollte ich auch ein paar Jahre nach Erscheinen des Beitrags nicht antworten? 😁
Nur kann ich da nicht weiterhelfen. Ich bin kein dänischer „Advokat“ und kenne mich in der dänischen Rechtssprechung nicht aus. Da bin ich leider der falsche Ansprechpartner.