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Gefängnis?!

Laut StGB § 259  - Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. – müssen Herr Schäuble und Frau Merkel wohl bald ins Gefängnis!

Ganz klar, die Daten sind gestohlen (!), die Daten richten sich gegen fremdes Vermögen (!), Herr Schäuble will sich die Daten mit Unterstützung von Frau Merkel beschaffen (!) und sich bzw. die deutschen Kassen damit bereichern (!).

Aber manche sind eben gleicher als gleich und bei denen gelten Gesetze nicht.
Damit jetzt keine Missverständnisse entstehen, ich bin auch nicht begeistert davon, dass die Zumwinkels dieses Landes Steuern hinterziehen und ihr Geld ins Ausland schaffen, aber ich hab noch nirgendwo gelesen, dass unsere Politiker für Gesetztesverstöße nicht bestraft werden dürfen!

Category: Unkraut  20 Comments